ÖAZ Aktuell (Ausgabe 5/2006)

Kurz & Aktuell 5/2006

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KURZ & AKTUELL

Feinstaub- überschreitungen in Österreich
und »Feinstaub-Metropolen«

Hausapotheken: VfGH-Urteil umsetzen

Corrigendum
Rabatte für Ärzte mit Hausapotheken

Die gesetzlichen Grundlagen

Feinstaubüberschreitungen in Österreich

Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung sind in Österreich gesetzlich im Immissionsschutzgesetz Luft (IG Luft) geregelt. Dieses zielt auf die Konzentration der »größeren« Teilchen PM10 ab. Wird die höchstzulässige Konzentration an 30 Tagen im Jahr überschritten, müssen Maßnahmen folgen.
Herangezogen wird immer der Tagesmittelwert von PM10, der nicht über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen darf. Wurde dieser in einem Jahr öfter als 30 Mal überschritten, muss spätestens 15 Monate danach ein Maßnahmenkatalog erstellt werden. Darin werden Gegenschritte, die sich unter anderem in Tempolimits oder Fahrverboten äußern können, festgelegt. Die kleineren Feinstaubpartikel PM2,5 werden von dem Gesetz nicht erfasst. Umweltorganisationen fordern dies schon seit längerem.
Laut einer im Vorjahr präsentierten Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA) sind Industrie und Verkehr die Hauptverursacher von Feinstaub: Das UBA weist den Anteil der Industrie nach Erhebungen aus dem Jahr 2002 (aktuellste Daten, Anm.) bundesweit mit 39 Prozent, jenen des Verkehrs mit 20 Prozent aus.


Graz, Wien und Klagenfurt

»Feinstaub-Metropolen«

Eine Untersuchung über die Feinstaubbelastung in den vergangenen 13 Monaten zeigt, dass Graz, Wien und Klagenfurt am stärksten betroffen sind. In Graz war seit 1. Jänner 2005 an 151 Tagen zu viel Feinstaub in der Luft, in Wien an 117 und in Klagenfurt an 103 Tagen.
„Die Feinstaubbelastung ist heuer schlimmer als im Vorjahr. An manchen Messstellen, wie etwa in Wörgl, wurden allein im Jänner mehr Überschreitungen registriert als im gesamten Jahr 2005“, berichtete Wolfgang Rauh vom VCÖ-Forschungsinstitut.

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